Mietbedingungen
Der Mietvertrag ist bindend, und die 1. Rate muss spätestens 8 Tage nach Buchung überwiesen werden. Einzahlungsdatum steht auf dem Mietvertrag!(Handelt es sich beim Mieter um eine Gruppe jüngerer Leute, ist der Mietvertrag erst nach Genehmigung des Eigentümers des Mietobjekts bindend). Der Mieter hat jedoch das Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses bis zu 90 Tagen vor Einzug in das Mietobjekt. Bei einer solchen Kündigung sind folgende Regeln geltend:
- Bei Kündigung des Mietverhältnisses bis zu 90 Tagen vor Einzug in das Mietobjekt wird der eingezahlte Betrag abzüglich 15% der Gesamtmiete an den Mieter zurückgezahlt.
- Bei Kündigung später als 90 Tage vor Einzug in das Mietobjekt verfällt der gesamte Mietbetrag zur Zahlung. Das heißt u. A., dass die 2. Rate unter allen Umständen an 123sommerklar eingezahlt werden muss, so dass der Betrag vertragsgerecht 6 Wochen vor Einzugsdatum 123sommerklar in Händen ist. Eine Kündigung gilt ab dem Tag, wo sie bei 123sommerklar vorliegt.
- Es ist möglich, bis 90 Tage vor Einzug in das Mietobjekt gegen eine Gebühr von € 60,- das Mietverhältnis zu ändern (Mietobjekt oder Mietperiode).
- Bei Kündigung des Mietverhältnisses bis zu 90 Tagen vor Einzug in das Mietobjekt wird der eingezahlte Betrag abzüglich 15% der Gesamtmiete an den Mieter zurückgezahlt.
- Bei Kündigung später als 90 Tage vor Einzug in das Mietobjekt verfällt der gesamte Mietbetrag zur Zahlung. Das heißt u. A., dass die 2. Rate unter allen Umständen an 123sommerklar eingezahlt werden muss, so dass der Betrag vertragsgerecht 6 Wochen vor Einzugsdatum 123sommerklar in Händen ist. Eine Kündigung gilt ab dem Tag, wo sie bei 123sommerklar vorliegt.
- Es ist möglich, bis 90 Tage vor Einzug in das Mietobjekt gegen eine Gebühr von € 60,- das Mietverhältnis zu ändern (Mietobjekt oder Mietperiode).
Weder der Eigentümer des Mietobjekts noch 123sommerklar übernimmt während der Mietdauer irgendeine Haftung für den Mieter oder sein Eigentum, da für die Mieter bzw. die im Vertrag angegebenen Reiseteilnehmer keinerlei Versicherung abgeschlossen wird.
123sommerklar kann als Vermittler mit sofortiger Wirkung das Mietverhältnis kündigen bei höherer Gewalt (Krieg, Streik, Naturkatastrophen und dergleichen) sowie bei evtl. Zwangsversteigerung bzw. evtl. Verkauf des Mietobjekts.
Es ist die Möglichkeit vorhanden eine Reiserücktrittsgebühr entsprechend 4% des Gesamtmietbetrages (jedoch mindestens € 15) zu zahlen. Sie sichert den Mieter bzw. die im Mietvertrag angegebenen Reiseteilnehmer bei akutem, ernsthaftem Krankheitsfall oder Tod eines der bei Buchung angegebenen Reiseteilnehmer
Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Mietobjekt mit allem was dazu gehört sorgfältig und gebührend zu behandeln, wobei er für alle Schäden haftet, die er oder die ihn begleitenden Personen verursacht haben. Er ist dazu verpflichtet, vor Abreise alle selbstverschuldeten Schäden am Mietobjekt und Inventar zu ersetzen. Sollten während der Mietdauer Schäden an der Wohnung oder dem Inventar verursacht werden, muss 123sommerklar umgehend vom Mieter davon unterrichtet werden. Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Mietobjekt in sauberem und ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Anderenfalls ist 123sommerklar dazu berechtigt dem Mieter eine Endreinigung in Rechnung zu stellen.
123sommerklar behält sich vor, im Falle von Vertragsbruch von Seiten des Hausbesitzers, bei Buchungsfehlern u. Ä. entweder den gezahlten Mietbetrag zurück zu zahlen oder ein alternatives Mietobjekt zu beschaffen. Sollte ein neues Mietobjekt billiger als das ursprünglich gemietete sein, wird der Differenzbetrag selbstverständlich zurückgezahlt.
123sommerklar kann für Änderungen, die das Mietobjekt nicht betreffen keine Verantwortung übernehmen (z. B. Änderung von Angelrechten oder Bademöglichkeiten, Niederlegung von Verkehrslinien und Einkaufsmöglichkeiten und dergleichen). Außerdem hat 123sommerklar keinen Einfluss und keine Informationen über evtl. Bau- und/oder Straßenarbeiten. 123sommerklar ist nicht verantwortlich für evtl. Minderung des Urlaubswertes aufgrund der Schließung einer Badeanstalt usw.
123sommerklar ist im Fall von Preissteigerungen, erhöhten Steuern, Abgaben oder Kursänderungen dazu berechtigt, den Mietbetrag zu erhöhen – dies erfolgt gegen Vorlage einer Dokumentation der Preiserhöhung. Das berechtigt jedoch den Mieter nicht das Mietverhältnis zu kündigen.
Evtl. Beanstandungen bezüglich des Mietobjekts müssen sofort – jedoch spätestens 48 Stunden nach Einzug in das Mietobjekt bzw. umgehend nach Entstehen des Schadens bei 123sommerklar angezeigt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unzufriedenstellende Reinigung des Mietobjekts (z. B. nach den vorigen Mietern) muss 123sommerklar umgehend am Einzugstag mitgeteilt werden. Evtl. Entschädigung kann im gegebenen Fall nur ab dem Zeitpunkt gerechnet werden, wo die Reklamation bei 123sommerklar eingegangen ist.
Bei vorzeitiger Abreise des Mieters ohne vorherige Unterrichtung an 123sommerklar verliert der Mieter jegliches Recht auf evtl. Entschädigung. Außerdem ist der Mieter dazu verpflichtet, 123sommerklar eine angemessene Frist zur Beseitigung evtl. Mängel einzuräumen. Eine Beseitigung von groben Mängeln kann auch eine evtl. Umbuchung in ein anderes Mietobjekt sein.
Die Entschädigungspflicht umfasst nur direkten finanziellen Schaden und kann niemals den Wert der Gesamtmiete übersteigen. Für indirekte Schäden, Folgeschäden bzw. immaterielle Schäden kann 123sommerklar nicht verantwortlich gemacht werden.
Bei vorzeitiger Abreise des Mieters ohne vorherige Unterrichtung an 123sommerklar verliert der Mieter jegliches Recht auf evtl. Entschädigung. Außerdem ist der Mieter dazu verpflichtet, 123sommerklar eine angemessene Frist zur Beseitigung evtl. Mängel einzuräumen. Eine Beseitigung von groben Mängeln kann auch eine evtl. Umbuchung in ein anderes Mietobjekt sein.
Die Entschädigungspflicht umfasst nur direkten finanziellen Schaden und kann niemals den Wert der Gesamtmiete übersteigen. Für indirekte Schäden, Folgeschäden bzw. immaterielle Schäden kann 123sommerklar nicht verantwortlich gemacht werden.
Kaution: Weihnachten/Sylvester wird bei allen Mietobjekten eine Kaution in Höhe von € 300,- erhoben. Bei Ferienhäusern mit Swimmingpool wird das ganze Jahr hindurch eine Kaution von € 300,- erhoben. Es kann in Ausnahmefällen (z. B. Mitnahme von Haustieren oder einer Gruppe jüngerer Mieter o. Ä.) extraordinär eine Kaution erhoben werden. Die Kaution wird innerhalb von 2 Wochen nach Urlaubende zurückgezahlt, sofern das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand verlassen wurde und die Abrechnung der Nebenkosten korrekt vorgenommen wurde.
God ferie
Med venlig hilsen
123sommerklar.dk